Hilfe gesucht?
Frag LANDI Andi!
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Toni Ulrich
Kaltbach (LU)
Ich, als Profi-Bauer, vertraue der LANDI. Die Ratschläge des dortigen Pflanzenbauspezialisten Toni Rogenmoser bewähren sich.
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Manfred Ledermann
Milchproduzent
Die LANDI verfügt über ein breites Sortiment.
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Othmar Schwizer
Schweinezüchter
Bei der LANDI schätze ich, dass ich die Unternehmensausrichtung als Landwirt und Genossenschaftsmitglied mitbestimmen kann.
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Reto Joos
Schuders
Ich kaufe seit «ewigen Zeiten» in der LANDI ein. Hier stimmt es einfach, deshalb bin ich rundum zufrieden.
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Hans-Rudolf Ratz
Pusserein
Wenn ich etwas für meinen Hof brauche – von Ersatzteilen der Melkmaschine bis zum Viehhüter – komme ich in die LANDI, denn hier finde ich alles.
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Adrian Rippstein
Landwirt, Kienberg
Ich kann mich jederzeit auf die Qualität verlassen und Preis und Leistung stimmen überein.
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Urs Pfister mit Yannick
Landwirt, Altishofen
In der LANDI kann ich auf kompetente Beratung sowie freundliche Bedienung zählen. Deshalb kaufe ich hier nicht nur Futtermittel, sondern auch viele andere Produkte ein.
Ursprungsbezeichnungen auch in der EU geschützt
14.01.2010
Landwirtschaftliche Produkte der Schweiz erhalten immer mehr Konkurrenz aus dem Ausland. So ist der Käsemarkt seit 2007 liberalisiert und beispielsweise auch beim Mahlgetreide bröckelt der Grenzschutz.
Sollte gar ein Freihandelsabkommen mit der EU abgeschlossen werden, wäre eine Profilierungsmöglichkeit für Schweizer Produkte noch die sogenannte «Swissness» (Schweizbezogenheit). Was aus der Schweiz kommt, geniesst im Ausland häufig einen guten Ruf. Verlässlichkeit und Qualität gehören zu den schweizerischen Stärken und sind für zahlungsfähige ausländische Konsumenten durchaus etwas mehr Geld wert.Ebenfalls grosser Beliebtheit erfreuen sich Produkte mit regionalen Herkunfts- und Ursprungsbezeichnungen. Sie vermitteln neben der Swissness auch noch einen gewisse regionale Spezifität und entpuppen sich als Chance im Export von Schweizer Agrarprodukten. Das hat das Bundesamt für Landwirtschaft erkannt. Es hat erreicht, dass die AOC- und IGP-Bezeichnungen von Traditionsprodukten aus der Schweiz künftig europaweit anerkannt werden. Mit der gegenseitigen Anerkennung erhalten aber auch die EU-Produzenten für 818 AOC- und IGP-Spezialitäten einen gleichwertigen Schutz wie ihre Schweizer Kollegen. So darf in der Schweiz gemäss der hiesigen AOC-/IGP-Vereinigung beispielsweise kein «Parmesan» oder «Feta» mehr hergestellt werden. Deren Namen sei nur noch für die konformen und authentischen Käse der jeweiligen EU-Region erlaubt.
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