Hilfe gesucht?
Frag LANDI Andi!
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Toni Ulrich
Kaltbach (LU)
Ich, als Profi-Bauer, vertraue der LANDI. Die Ratschläge des dortigen Pflanzenbauspezialisten Toni Rogenmoser bewähren sich.
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Manfred Ledermann
Milchproduzent
Die LANDI verfügt über ein breites Sortiment.
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Othmar Schwizer
Schweinezüchter
Bei der LANDI schätze ich, dass ich die Unternehmensausrichtung als Landwirt und Genossenschaftsmitglied mitbestimmen kann.
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Reto Joos
Schuders
Ich kaufe seit «ewigen Zeiten» in der LANDI ein. Hier stimmt es einfach, deshalb bin ich rundum zufrieden.
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Hans-Rudolf Ratz
Pusserein
Wenn ich etwas für meinen Hof brauche – von Ersatzteilen der Melkmaschine bis zum Viehhüter – komme ich in die LANDI, denn hier finde ich alles.
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Adrian Rippstein
Landwirt, Kienberg
Ich kann mich jederzeit auf die Qualität verlassen und Preis und Leistung stimmen überein.
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Urs Pfister mit Yannick
Landwirt, Altishofen
In der LANDI kann ich auf kompetente Beratung sowie freundliche Bedienung zählen. Deshalb kaufe ich hier nicht nur Futtermittel, sondern auch viele andere Produkte ein.
Produkte für den Landwirt
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Viehbürste
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Viehhüter AGRARO B350 D
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Pferde- und Sportsalbe
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Weidezaunnetz AGRARO
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Viehhüter AGRARO B220
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Drahthaspel Kunststoff AGRARO
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Ersatzrolle
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Spanndraht verzinkt
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Weidezaunband AGRARO Super
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Holzpfahl
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Palettenrolli OKAY
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Viehhüterbatterie AGRARO Alkaline
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Knotengitter AGRARO
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Eutertuch AGRARO
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Viehhüter AGRARO N 20
Tessiner Landwirte betrogen den Bund um zwei Millionen Franken
14.01.2010
Die Zollfahndung Lugano hat drei Landwirte des Betruges überführt. Diese sollen 6‘000 Tonnen Mais und Getreide unrechtmässig aus Italien in die Schweiz eingeführt haben. Dem Bund entgingen dadurch Einnahmen in der Höhe von über zwei Millionen Franken.
Die Täter müssen diese Abgaben nun nachbezahlen und überdies mit empfindlichen Sanktionen rechnen, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt. Als Sicherheit beschlagnahmte die Zollfahndung im Tessin Grundstücke und Gebäude im Wert von zwei Millionen Franken.Der Millionenbetrug geschah beim so genannten landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverkehr. Darunter versteht man die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichem Boden durch Schweizer Bauern jenseits der Zollgrenze innerhalb einer 10-Kilometer-Zone.
Unter gewissen Bedingungen können landwirtschaftliche Erträge zoll- und mehrwertsteuerfrei in die Schweiz eingeführt werden. Im Jahre 2006 erhärtete sich bei der Zollfahndung in Lugano jedoch der Verdacht, dass dabei getrickst wurde. Sie reichte daher ein Amtshilfeersuchen an die Guardia di Finanza in Italien ein.
Die italienischen Ermittler fanden heraus, dass viele der als bewirtschaftete Felder deklarierten Flächen gar nicht bearbeitet waren. Stattdessen befanden sich darauf Wald, Gebäude oder Steinbrüche. Zudem waren einige Felder gar nie an Schweizer Landwirte verpachtet worden. Daraufhin führten die Schweizer und italienischen Behörden Razzien auf Landwirtschaftsbetrieben in der Lombardei und im Tessin durch.
Die Untersuchung ergab, dass fast alle der Zollverwaltung mit dem Gesuch um Abgabenbefreiung unterbreiteten Pachtverträge gefälscht waren.
Lid
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