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Frag LANDI Andi!

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  • Toni Ulrich

    Kaltbach (LU) Toni Ulrich

    Ich, als Profi-Bauer, vertraue der LANDI. Die Ratschläge des dortigen Pflanzenbauspezialisten Toni Rogenmoser bewähren sich.

  • Manfred Ledermann

    Milchproduzent Bild mit Manfred Ledermann

    Die LANDI verfügt über ein breites Sortiment.

  • Othmar Schwizer

    Schweinezüchter Otthmar Schweizer

    Bei der LANDI schätze ich, dass ich die Unternehmensausrichtung als Landwirt und Genossenschaftsmitglied mitbestimmen kann.

  • Reto Joos

    Schuders Reto Joos

    Ich kaufe seit «ewigen Zeiten» in der LANDI ein. Hier stimmt es einfach, deshalb bin ich rundum zufrieden.

  • Hans-Rudolf Ratz

    Pusserein Hans-Rudolf Ratz

    Wenn ich etwas für meinen Hof brauche – von Ersatzteilen der Melkmaschine bis zum Viehhüter – komme ich in die LANDI, denn hier finde ich alles.

  • Adrian Rippstein

    Landwirt, Kienberg Adrian Rippstein

    Ich kann mich jederzeit auf die Qualität verlassen und Preis und Leistung stimmen überein.

  • Urs Pfister mit Yannick

    Landwirt, Altishofen Urs Pfister mit Yannick

    In der LANDI kann ich auf kompetente Beratung sowie freundliche Bedienung zählen. Deshalb kaufe ich hier nicht nur Futtermittel, sondern auch viele andere Produkte ein.

Produkte für den Landwirt

Bodenrechtler zum Rapport

05.03.2010

Seit 16 Jahren ist das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) in Kraft. Während dieser Zeit gab es acht grössere Revisionen des BGBB’s, wobei 36 Artikel geändert, umgestaltet oder gar gestrichen wurden. Parallel zum Inkrafttreten des BGBB’s publizierte der schweizerische Bauernverband damals einen Kommentar mit Erläuterungen zu den einzelnen Gesetzesartikeln. Dieses Standardwerk soll nun überarbeitet werden, wobei die Gerichtspraxis der letzten Jahre eingearbeitet wird. Einen ersten Überblick über die Änderungen in Gesetz und Rechtssprechung gaben die Autoren des BGBB-Kommentars an einer Weiterbildungsveranstaltung in Brugg, durchgeführt vom schweizerischen Bauernverband am 24. Februar 2010.

  • Veranstalter der Tagung waren Ulrich Ryser und Martin Goldenberger vom schweizerischen Bauernverband.
  • Martin Würsch ist der neue Leiter des SBV-Bereichs Treuhand und Schätzungen.
  • Diese Bodenrechtstagung fand riesigen Anklang.
Rund 350 landwirtschaftliche Berater, Juristen, Grundbuch- und Steuerspezialisten fanden sich ein und frischten dabei ihre bodenrechtlichen Kenntnisse auf.

Gelockert wurde in den letzten Jahren das Realteilungs- und Zerstückelungsverbots, wobei Martin Goldenberger des schweizerischen Bauernverbands nachdrücklich betonte, dass es das BGBB brauche und es auf keinen Fall weiter geschwächt werden dürfe. Das BGBB behindere den Strukturwandel nicht. Landwirtschaftliche Gewerbe dürften aufgeteilt werden, wenn damit die Strukturen anderer Gewerbe verbessert werde und der Ehegatte und die Verwandten einverstanden seien.
Der Erwerb landwirtschaftlicher Gewerbe und Grundstücke ist bewilligungspflichtig. Es gibt allerdings Ausnahmen, so braucht es keine Bewilligung, wenn der Erwerb zwecks Hochwasserschutz, Rückhaltebecken oder dergleichen erfolgt. So sieht es zumindest eine Gesetzesänderung vom letzten Dezember 2009 vor, die, falls es kein Referendum gibt, auf 2011 in Kraft treten wird.

Neu werde im Kommentar auch der Aspekt «territorialer Geltungsbereich» behandelt, führte ein weiterer Referent, Eduard Hofer, aus. Grundstücke im Ausland seien nicht dem BGBB unterstellt, auch nicht, wenn es sich dabei um angestammte Fläche handle, die seit 1985 ununterbrochen von einem Schweizer Landwirt bewirtschaftet würde. Wolle ein Landwirt sein Gewerbe samt den Grundstücken im Ausland zum Ertragswert an eines seiner Kinder abtreten, könne das beispielsweise durch einen Erbvertrag gelöst werden.

Das BGBB bewegt sich im rechtlichen Umfeld zu anderen Gesetzen und regelt den Rechtsverkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken und Gewerben. Grosse Interaktionen gibt es zum Raumplanungsrecht, wobei sich zum Beispiel die Fragestellung ergibt, wie nichtlandwirtschaftliche Bauten in der Landwirtschaftszone bewertet werden sollen.

Sehr interessant waren alle Ausführungen. Die Teilnehmer werden gespannt auf das baldige Neuerscheinen des Kommentars warten. Am Rande der Veranstaltung wurden auch einige Personalentscheide kommuniziert. So heuert Dr. Eduard Hofer, ehemals Vizedirektor des Bundesamtes für Landwirtschaft, neu als Konsulent bei der Advokatur Studer Anwälte und Notare an. Eduard Hofer ist seit 2009 auch Präsident der schweizerischen Gesellschaft für Agrarrecht.

Ulrich Ryser, Leiter des Dienstleistungsbereichs Treuhand und Schätzungen des (SBV), wechselt als Direktor zur Agridea. Sein Nachfolger wird Martin Würsch, bisher stellvertretender Leiter des Bereichs Schätzungen und Geschäftsführer der Schweizerischen bäuerlichen Bürgschaftsgenossenschaft.
Daniela Clemenz DC

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