Gelockert wurde in den letzten Jahren das Realteilungs- und Zerstückelungsverbots, wobei Martin Goldenberger des schweizerischen Bauernverbands nachdrücklich betonte, dass es das BGBB brauche und es auf keinen Fall weiter geschwächt werden dürfe. Das BGBB behindere den Strukturwandel nicht. Landwirtschaftliche Gewerbe dürften aufgeteilt werden, wenn damit die Strukturen anderer Gewerbe verbessert werde und der Ehegatte und die Verwandten einverstanden seien.
Der Erwerb landwirtschaftlicher Gewerbe und Grundstücke ist bewilligungspflichtig. Es gibt allerdings Ausnahmen, so braucht es keine Bewilligung, wenn der Erwerb zwecks Hochwasserschutz, Rückhaltebecken oder dergleichen erfolgt. So sieht es zumindest eine Gesetzesänderung vom letzten Dezember 2009 vor, die, falls es kein Referendum gibt, auf 2011 in Kraft treten wird.
Neu werde im Kommentar auch der Aspekt «territorialer Geltungsbereich» behandelt, führte ein weiterer Referent, Eduard Hofer, aus. Grundstücke im Ausland seien nicht dem BGBB unterstellt, auch nicht, wenn es sich dabei um angestammte Fläche handle, die seit 1985 ununterbrochen von einem Schweizer Landwirt bewirtschaftet würde. Wolle ein Landwirt sein Gewerbe samt den Grundstücken im Ausland zum Ertragswert an eines seiner Kinder abtreten, könne das beispielsweise durch einen Erbvertrag gelöst werden.
Das BGBB bewegt sich im rechtlichen Umfeld zu anderen Gesetzen und regelt den Rechtsverkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken und Gewerben. Grosse Interaktionen gibt es zum Raumplanungsrecht, wobei sich zum Beispiel die Fragestellung ergibt, wie nichtlandwirtschaftliche Bauten in der Landwirtschaftszone bewertet werden sollen.
Sehr interessant waren alle Ausführungen. Die Teilnehmer werden gespannt auf das baldige Neuerscheinen des Kommentars warten. Am Rande der Veranstaltung wurden auch einige Personalentscheide kommuniziert. So heuert Dr. Eduard Hofer, ehemals Vizedirektor des Bundesamtes für Landwirtschaft, neu als Konsulent bei der Advokatur Studer Anwälte und Notare an. Eduard Hofer ist seit 2009 auch Präsident der schweizerischen Gesellschaft für Agrarrecht.
Ulrich Ryser, Leiter des Dienstleistungsbereichs Treuhand und Schätzungen des (SBV), wechselt als Direktor zur Agridea. Sein Nachfolger wird Martin Würsch, bisher stellvertretender Leiter des Bereichs Schätzungen und Geschäftsführer der Schweizerischen bäuerlichen Bürgschaftsgenossenschaft.
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