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Frag LANDI Andi!

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  • Toni Ulrich

    Kaltbach (LU) Toni Ulrich

    Ich, als Profi-Bauer, vertraue der LANDI. Die Ratschläge des dortigen Pflanzenbauspezialisten Toni Rogenmoser bewähren sich.

  • Manfred Ledermann

    Milchproduzent Bild mit Manfred Ledermann

    Die LANDI verfügt über ein breites Sortiment.

  • Othmar Schwizer

    Schweinezüchter Otthmar Schweizer

    Bei der LANDI schätze ich, dass ich die Unternehmensausrichtung als Landwirt und Genossenschaftsmitglied mitbestimmen kann.

  • Reto Joos

    Schuders Reto Joos

    Ich kaufe seit «ewigen Zeiten» in der LANDI ein. Hier stimmt es einfach, deshalb bin ich rundum zufrieden.

  • Hans-Rudolf Ratz

    Pusserein Hans-Rudolf Ratz

    Wenn ich etwas für meinen Hof brauche – von Ersatzteilen der Melkmaschine bis zum Viehhüter – komme ich in die LANDI, denn hier finde ich alles.

  • Adrian Rippstein

    Landwirt, Kienberg Adrian Rippstein

    Ich kann mich jederzeit auf die Qualität verlassen und Preis und Leistung stimmen überein.

  • Urs Pfister mit Yannick

    Landwirt, Altishofen Urs Pfister mit Yannick

    In der LANDI kann ich auf kompetente Beratung sowie freundliche Bedienung zählen. Deshalb kaufe ich hier nicht nur Futtermittel, sondern auch viele andere Produkte ein.

Produkte für den Landwirt

Geld sparen – Doppelprämien vermeiden

09.08.2010

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, bei der Krankenkassenprämie Geld zu sparen. Wer sich etwa für eine höhere Franchise oder für das Hausarztmodell AGRI-eco entscheidet, erhält bei der Krankenkasse Agrisano einen erheblichen Prämienrabatt.

Wer seine Prämien bei der » Agrisano jährlich oder halbjährlich bezahlt, profitiert ebenso von einem Rabatt. Wichtig ist auch, Doppelprämien zu vermeiden. So kann die Unfalldeckung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sistiert werden, sofern man bei seinem Arbeitgeber gegen Unfall versichert ist. Und hier gilt: Wer mehr als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, der ist durch diesen gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) zu versichern. Berufsunfälle sind Unfälle, die sich während der beruflichen Tätigkeit ereignen. Nichtberufsunfälle indes geschehen ausserhalb der beruflichen Tätigkeit – etwa in der Freizeit, in den Ferien, beim Sport oder im Haushalt. Sobald der Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber aufgehoben oder unterbrochen wird (Reduktion des Arbeitspensums, unbesoldeter Urlaub von mehr als 30 Tagen, Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne Wiederanstellung bei einem anderen Arbeitgeber), ist die Krankenkasse umgehend zu informieren und die Unfalldeckung bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wieder einzuschliessen. Nur so kann das Risiko bei einem Nichtberufsunfall gedeckt werden. Agrisano

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