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Frag LANDI Andi!

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  • Toni Ulrich

    Kaltbach (LU) Toni Ulrich

    Ich, als Profi-Bauer, vertraue der LANDI. Die Ratschläge des dortigen Pflanzenbauspezialisten Toni Rogenmoser bewähren sich.

  • Manfred Ledermann

    Milchproduzent Bild mit Manfred Ledermann

    Die LANDI verfügt über ein breites Sortiment.

  • Othmar Schwizer

    Schweinezüchter Otthmar Schweizer

    Bei der LANDI schätze ich, dass ich die Unternehmensausrichtung als Landwirt und Genossenschaftsmitglied mitbestimmen kann.

  • Reto Joos

    Schuders Reto Joos

    Ich kaufe seit «ewigen Zeiten» in der LANDI ein. Hier stimmt es einfach, deshalb bin ich rundum zufrieden.

  • Hans-Rudolf Ratz

    Pusserein Hans-Rudolf Ratz

    Wenn ich etwas für meinen Hof brauche – von Ersatzteilen der Melkmaschine bis zum Viehhüter – komme ich in die LANDI, denn hier finde ich alles.

  • Adrian Rippstein

    Landwirt, Kienberg Adrian Rippstein

    Ich kann mich jederzeit auf die Qualität verlassen und Preis und Leistung stimmen überein.

  • Urs Pfister mit Yannick

    Landwirt, Altishofen Urs Pfister mit Yannick

    In der LANDI kann ich auf kompetente Beratung sowie freundliche Bedienung zählen. Deshalb kaufe ich hier nicht nur Futtermittel, sondern auch viele andere Produkte ein.

Produkte für den Landwirt

Bäuerliches Zentrum erhebt Aufsichtsbeschwerde gegen BLW

11.08.2010

Das Bäuerliche Zentrum Schweiz (BZS) erhebt gegen das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine Aufsichtsbeschwerde wegen der Mehrmengenpolitik vor Aufhebung der Milchkontingentierung.

Die Beschwerde richte sich gegen die umfangreichen Mehrmengenbewilligungen, die während der Übergangsphase vor Aufhebung der Milchkontingentierung ausgestellt wurden, schreibt der Schweizer Bauer auf seiner Onlineplattform. Laut BZS-Präsident Josef Kunz habe dies zu einem Preiszusammenbruch von bis zu 20 Rappen geführt, noch bevor die Milchkontingentierung gefallen sei. Dies habe für die Milchbauern einen Einkommensverlust von 400 bis 600 Millionen Franken bedeutet. Nach Ansicht von Kunz war das Verhalten des BLW gesetzeswidrig, weil es nicht zum Erhalt existierender Milcherzeugungsbetriebe beigetragen habe. Das BLW hätte nur Mehrmengen für innovative Produkte oder regionale Spezialitäten bewilligen dürfen, bei denen wachsende Nachfrage nachgewiesen sei. Diese sei aber nicht nachweisbar gewesen, was auch das BLW bestätige, so Kunz weiter. Alle bisherigen Bemühungen, das BLW zur Rechenschaft zu ziehen seien gescheitert, weshalb man nun eine Aufsichtsbeschwerde führen müsse. Notfalls sei man bereit, bis vors Bundesgericht zu gehen. Landwirtschafticher Informationsdienst, LID

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