Eisen-Kur in Form eines Eisendünger-Konzentrat zum Verdünnen oder Streuen und Giessen in Beeren, Reben, Zier- und Zitruspflanzen.
Produkt sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Artikelnummer 47504
Gefahrenpiktogramme
Signalwort
Achtung
H-Sätze
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sequestren Vital Maag 240 g ist eine Eisen-Kur in Form eines Eisendünger-Konzentrat zum Verdünnen oder Streuen und Giessen in Beeren, Reben, Zier- und Zitruspflanzen. Durch seine leicht verwertbare Form wird es rasch über die Wurzeln und unabhängig von der Bodenreaktion (pH-Wert) aufgenommen.
Zierpflanzen, Topfpflanzen, Rosen, Sträucher, Bäume
Streubehandlung: 20 g/m² im Wurzelbereich von Ziergehölzen, Reben und Rosen direkt bei Vegetationsbeginn streuen und leicht einhacken. Giessbehandlung: 20 g Granulat in 10 l Wasser auflösen und im Wurzelbereich ausbringen; bei Hortensien 100 g/10 l Wasser. Bei starker Chlorose die Behandlung nach 8 Tagen wiederholen. Beim Giessen die Blätter nicht benetzen. Färbt leicht rötlich.
Frühling, Sommer, Herbst, Winter
240 g
ca. 120 m²
Streubehandlung: 20 g/m² Giessbehandlung: 20 g Granulat in 10 l Wasser
Enthält Eisen in einer für die Pflanzen besonders leicht verwertbaren Form (Eisen-Chelat). Die Wirkung ist nachhaltig und von der Bodenreaktion unabhängig. Für alle Bodenarten geeignet (sauer und alkalisch). Sequestrene ist wasserlöslich und wird im Boden über die Wurzeln aufgenommen.
5,5 % Fe Eisen in Form von EDDHA-Chelat
Darf nicht verwendet werden in Naturschutz- und Riedgebieten und Mooren; nicht in Hecken, Feldgehölzen und im Wald (inkl. 3 m Schutzstreifen); nicht in und entlang von Oberflächengewässern (3 m Schutzstreifen) und nicht in der Zone S1 von Grundwasserschutzzonen (Fassungsbereich).
Lagerung kühl, aber frostfrei, trocken und in verschlossenen Originalgebinden aufbewahren. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten und für Haustiere unerreichbar aufbewahren.
Leere Gebinde gründlich
gereinigt zur Kehrichtabfuhr. Entsorgung von Mittelresten bei der Gemeindesammelstelle,
der Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle. Mittel und/
oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.