Entdecken Sie die limitierte rosa Küchenmaschine Prima Vista, ein echtes Highlight für jede Küche! Mit ihrer rosa Farbe setzen Sie einen modischen Akzent und geniessen gleichzeitig kraftvolle 1700 Watt Leistung und vielseitige Funktionen. Ob Teig kneten, Sahne schlagen oder Zutaten mixen – die Rührbewegung und sechs Geschwindigkeitsstufen sorgen für perfekte Ergebnisse in kürzester Zeit. Die grosszügige 7 Liter Schüssel bietet genug Platz für grosse Mengen, ideal für Familien oder alle, die leidenschaftlich gern backen und kochen. Dank ihrer robusten Bauweise und hochwertigem Zubehör wird diese Küchenmaschine schnell zu Ihrem unverzichtbaren Küchenhelfer
Diese limitierte Küchenmaschine ist nur so lange Vorrat erhältlich. In fünf der Verpackungen verstecken sich Voucher, mit denen Sie eine LANDI Geschenkkarte im Wert von CHF 100.– gewinnen können.
Seien Sie schnell, schnappen Sie sich Ihre rosa Küchenmaschine von Prima Vista und vielleicht sind Sie einer der fünf glücklichen Gewinner. Wir wünschen Ihnen viel Glück!
Ein Voucher ist ein Gutschein. In diesem Fall ein Gutschein der Ihnen den Anspruch auf eine LANDI Geschenkkarte im Wert von 100.- CHF bestätigt. Melden Sie sich Ihrer LANDI, bei der Sie die Küchenmaschine (Artikel 105370) gekauft haben. Nach vorweisen des Kassenbons und des Vouchers wird Ihnen eine LANDI Geschenkkarte im Wert von 100.- CHF ausgestellt. Ja, um zu gewinnen, müssen der Kassenbon und der Voucher vorgewiesen werden. Die Geschenkkarte kann in allen LANDI Läden oder in unserem Onlineshop eingelöst werden. Nein, mit dem Voucher gewinnen Sie eine LANDI Geschenkkarte im Wert von 100.- CHF. Nein, mit dem Voucher gewinnen Sie eine LANDI Geschenkkarte im Wert von 100.- CHF. Der Gewinn kann nur eingelöst werden, wenn der Kassenbon und der Voucher im LANDI Laden vorgewiesen werden. Ja, die Garantie beginnt am Tag der Lieferung oder der Abholung eines Produkts und endet entsprechend dem Datums-Andruck auf dem Kaufbeleg nach 5 Jahren. Detaillierte Informationen erhalten sie hier: Garantieleistungen - LANDI Ja, den Fleischwolf und den Mixbecher können im LANDI Laden oder im Online Shop gekauft werden. FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema «Voucher»
Wie viele Voucher sind in den Verpackungen der rosa Küchenmaschine von Prima Vista versteckt?
Was ist ein Voucher?
Wie sieht der Voucher aus?

Wie kann ich den Voucher einlösen?
Muss ich den Kassenbon und den Voucher beim Einlösen im LANDI Laden vorzeigen?
Ist die Geschenkkarte im Wert von 100.- CHF nur im LANDI Laden oder auch online gültig?
Kann der Voucher mit anderen Angeboten oder Rabatten kombiniert werden?
Kann der Gewinn getauscht oder ausgezahlt werden?
Was passiert, wenn ich den Voucher verliere?
Gibt es eine Garantie für die limitierte rosa Küchenmaschine Prima Vista?
Kann ich Zubehör wie Fleischwolf oder Mixbecher separat erwerben?
Teilnahmebedingungen: Verlost werden 5 LANDI Geschenkkarten im Wert von je CHF 100.–. Dieses Gewinnspiel wird veranstaltet von der LANDI Schweiz AG, Schulriederstrasse 5, 3293 Dotzigen. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab dem 18. Lebensjahr mit Wohnsitz in der Schweiz. Davon ausgenommen sind Mitarbeitende der LANDI Schweiz AG und den dazugehörigen LANDI Genossenschaften und LANDI AG's. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt die Teilnehmerin/der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an. Teilnahmeschluss ist der 31. Januar 2026.
Haftung: Die vertragliche und ausservertragliche Haftung des Veranstalters und der mit dem Wettbewerb verbundenen Personen wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
Abbruch: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus/Spielmechanik vorzunehmen sowie den Wettbewerb jederzeit ohne Angabe von Gründen auszusetzen oder abzubrechen, auch vor dem angekündigten Ende des Wettbewerbs.
Weitere Bestimmungen: Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein einklagbarer Anspruch auf Übermittlung, Auszahlung oder Umtausch des Gewinns ist nicht gegeben.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Gerichtsstand ist Dotzigen, soweit nicht andere zwingende Gerichtsstände zur Anwendung gelangen.