Ob beim Kirschenpflücken, beim Streichen der Hausfassade oder beim Wechseln einer Glühbirne im Treppenhaus – Leitern gehören in Schweizer Haushalten zum selbstverständlichen Alltagswerkzeug. Und doch passieren jedes Jahr Tausende Unfälle, die mit dem richtigen Wissen vermeidbar wären. Damit Sie und Ihre Familie sicher auf und mit der Leiter arbeiten können, zeigen wir Ihnen alles Wichtige rund um die Sicherheit bei Leitern – von der Auswahl über den korrekten Aufbau bis zur Lagerung.
Stürze von Leitern zählen in der Schweiz zu den häufigsten Unfallursachen im Heim- und Freizeitbereich. Die SUVA dokumentiert jährlich mehrere Tausend Leiterunfälle, viele davon mit ernsthaften Verletzungsfolgen. Das Erschreckende: Die meisten dieser Unfälle geschehen nicht wegen mangelhafter Ausrüstung, sondern wegen Unachtsamkeit, falschem Aufbau oder einer ungeeigneten Leiter für die jeweilige Aufgabe.
Dabei ist die Sicherheit bei Leitern keine Hexerei. Mit dem richtigen Wissen, der passenden Leiter und einem bewussten, sicheren Umgang lässt sich das Unfallrisiko drastisch senken. Dieser Ratgeber gibt Ihnen das nötige Rüstzeug – praxisnah und auf die Schweizer Verhältnisse abgestimmt.
Der Markt bietet eine grosse Vielfalt an Leitertypen, und die Wahl des richtigen Modells ist die Grundlage jeder sicheren Arbeit. Hier ein Überblick über die gängigsten Typen:
Für regelmässige Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen und bei grösserer Arbeitshöhe sollten Sie zudem prüfen, ob ein Rollgerüst oder eine Hubarbeitsbühne die bessere und sicherere Wahl wäre.
Jede Leiter hat eine Nennbelastung, die das maximale Gewicht angibt – inklusive Ihres Körpergewichts, Ihrer Kleidung und aller Werkzeuge und Materialien, die Sie mitnehmen. Für den normalen Hausgebrauch sind Leitern der Klasse EN 131 (bis 150 kg) üblich. Für gewerbliche Zwecke empfehlen sich Modelle mit höherer Tragfähigkeit.
Bei Material haben Sie die Wahl zwischen Aluminium (leicht, korrosionsbeständig, ideal für Aussenarbeiten), Fiberglas (nicht leitend, daher sicher bei Arbeiten in der Nähe von Elektroinstallationen) und Holz (klassisch, aber wartungsintensiver).
In der Schweiz gelten für tragbare Leitern die europäischen Normen EN 131 (für Haushalt und Gewerbe) sowie EN ISO 14122 für ortsfeste Zugänge. Der Einsatz von Leitern im beruflichen Umfeld wird durch die Bauarbeitenverordnung (BauAV) und die Richtlinien der EKAS (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) geregelt. Für gewerbliche Anwender sind zudem die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) ein wichtiger Orientierungsrahmen.
Achten Sie beim Kauf auf folgende Kennzeichnungen und Angaben:
Eine Leiter, die dem Stand der Technik entspricht, ist klar beschriftet, hat keine scharfen Kanten und weist keine Mängel an Sprossen, Holmen oder Verbindungselementen auf.
Bevor Sie eine Leiter verwenden, führen Sie immer eine kurze Sichtprüfung durch. Schadhafte Leitern dürfen nicht eingesetzt werden – auch nicht „nur schnell für zwei Minuten". Prüfen Sie:
Falls Sie Mängel feststellen: Leiter sofort aus dem Verkehr ziehen, mit einem Hinweiszettel versehen und reparieren oder entsorgen.
Der Untergrund muss fest, eben und rutschsicher sein. Aufstellungen auf Schnee, Eis, nassem Laub oder losem Kies sind gefährlich. Vermeiden Sie Aufstellungen im Bereich von Verkehrswegen, Türen oder engen Durchgängen. Falls unvermeidbar, sichern Sie den Bereich ab.
Bei Anlegeleitern gilt die bewährte 1:4-Regel: Der horizontale Abstand der Leiterfüsse von der Wand soll einem Viertel der Anlehnhöhe entsprechen. Steht die Leiter zu steil, kippt sie nach hinten; steht sie zu flach, rutscht sie weg. Der empfohlene Anstellwinkel beträgt 65 bis 75 Grad.
Bei Stehleitern müssen die Spreizsicherungen vollständig ausgerastet und die Haltevorrichtungen eingehakt sein. Die Leiter darf nicht auf ungleichem Boden stehen – bei Bedarf Unterlegplatten verwenden.
Leitern sollen oben an stabilen Punkten abstützen, nicht an Regenrinnen, Fensterscheiben oder gebrechlichem Mauerwerk. Eine Haltevorrichtung oben verhindert seitliches Wegrutschen.
Für Sicherheit beim Aufsteigen auf Leitern gilt eine einfache, aber wirkungsvolle Regel: immer mit dem Gesicht zur Leiter und an drei Punkten Kontakt haben (zwei Hände und ein Fuss oder zwei Füsse und eine Hand an Sprossen oder Holmen). Werkzeug gehört in eine Gürteltasche oder wird hochgezogen – niemals in der Hand beim Steigen.
Beachten Sie ausserdem:
Der sichere Umgang mit Leitern beim eigentlichen Arbeiten erfordert eine sorgfältige Risikobewertung. Leitern sind kein Ersatz für sichere Arbeitsmittel wie Gerüste oder Arbeitsbühnen, wenn die Aufgabe länger als 30 Minuten dauert, beide Hände frei sein müssen oder eine grosse Kraft ausgeübt werden muss.
Eine Gefährdungsbeurteilung hilft zu klären, ob eine Leiter das geeignete Mittel ist oder ob sicherere Arbeitsmittel wie ein Rollgerüst oder eine Hubarbeitsbühne nötig wären – besonders bei der Verwendung von Leitern auf hochgelegenen Arbeitsplätzen oder bei erhöhter Absturzgefahr.
Zur Absturzsicherung: Ab einer Absturzhöhe von zwei Metern sind bei gewerblichen Arbeiten gemäss SUVA und Bauarbeitenverordnung Absturzsicherungen oder absturzsichernde Massnahmen vorgeschrieben.
Richtig gelagert verlängert sich die Lebensdauer einer Leiter erheblich. Empfehlungen:
Der Einsatz von Leitern bedingt eine regelmässige Wartung. Nach jedem Gebrauch kurz reinigen, Schmutz und Nässe entfernen. Gelenke bei Mehrzweck- und Klappleitern leicht ölen (kein übermässiges Fett, das Schmutz anzieht). Gummiauflagen der Füsse auf Verschleiss prüfen und bei Bedarf ersetzen. Risse in Holzleitern mit einem geeigneten Holzschutz behandeln oder Leiter aussondern.
Die SUVA empfiehlt, tragbare Leitern mindestens einmal jährlich einer gründlichen Sichtprüfung zu unterziehen – bei häufigem Gebrauch öfter. Führen Sie ein einfaches Prüfprotokoll, wenn Sie die Leiter beruflich nutzen.
Aus der Unfallstatistik lassen sich wiederkehrende Fehler ableiten, die Sie kennen und vermeiden sollten:
In der Schweiz ist die Sicherheit bei Leitern auch gesetzlich geregelt. Für Betriebe gilt die Pflicht zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden gemäss Arbeitsgesetz und der Bauarbeitenverordnung (BauAV). Die EKAS gibt als übergeordnete Behörde Richtlinien für Arbeitssicherheit heraus. Die TRBS 2121 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) bietet detaillierte Vorgaben zum sicheren Einsatz von Leitern und Tritten.
Für Privatpersonen gibt es keine Bussenpflicht beim Nichteinhalten von Normen – aber im Schadensfall (z. B. wenn jemand auf Ihrer Leiter verunfallt) kann die Frage der Sorgfaltspflicht haftungsrelevant werden.
Die Sicherheit bei Leitern beginnt schon beim Kauf der richtigen Leiter und endet nicht beim Abstieg – sie umfasst Prüfung, Aufbau, Verhalten, Wartung und sachgerechte Lagerung. Wer diese Punkte konsequent beachtet, senkt das Unfallrisiko massgeblich und arbeitet effizienter. Die meisten Unfälle sind vermeidbar – mit Wissen, etwas Zeit und der richtigen Ausrüstung.
In den LANDI-Läden finden Sie ein breites Sortiment an tragbaren Leitern, Stehleitern, Mehrzweckleitern und Zubehör – kompetent beraten von Mitarbeitenden, die selbst wissen, worauf es ankommt.
Es gibt in der Schweiz keine gesetzlich festgelegte Maximaldauer für die Verwendung von Leitern im Privatbereich. Im gewerblichen Bereich empfehlen SUVA und EKAS jedoch, dass Leitern nur für kurze Tätigkeiten eingesetzt werden – in der Regel bis zu 30 Minuten am Stück. Bei längeren Arbeiten, insbesondere auf hochgelegenen Arbeitsplätzen, sind sicherere Arbeitsmittel wie Rollgerüste oder Plattformleitern vorzuziehen. Regelmässige Pausen reduzieren Ermüdung und damit das Sturzrisiko.
Die SUVA empfiehlt für tragbare Leitern im gewerblichen Einsatz mindestens eine jährliche Prüfung durch eine sachkundige Person, ergänzt durch eine Sichtprüfung vor jedem Gebrauch. Im Privatbereich gibt es keine gesetzliche Pflicht, aber die regelmässige Kontrolle – vor jedem Einsatz und mindestens einmal pro Jahr – ist aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen.
Leitern müssen beim Transport gesichert sein, damit sie nicht verrutschen oder herausfallen. Im Auto: Leiter möglichst liegend transportieren, Fenster oder Heckklappe schützen. Auf dem Anhänger: Leiter mit Spanngurten an mindestens zwei Punkten befestigen, Überhang vorne und hinten mit roter Fahne oder Markierung kennzeichnen. Der maximale Überstand beträgt in der Schweiz 3 Meter nach hinten und muss entsprechend markiert sein.
Ruhe bewahren und sofort die Notrufnummer 144 anrufen. Verletzte Person nicht bewegen, ausser bei unmittelbarer Gefahr (z. B. Feuer). Bewusstsein, Atmung und Puls prüfen. Bei Bewusstlosigkeit und normaler Atmung: stabile Seitenlage. Bei Atemstillstand: Reanimation einleiten. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bei der verunfallten Person bleiben und beruhigen. Halswirbelprobleme nie ausschliessen – daher Kopf und Hals möglichst ruhig halten.
Normkonforme Leitern für den Schweizer Markt tragen die CE-Kennzeichnung und einen Verweis auf die Norm EN 131 direkt auf der Leiter oder im Begleitdokument. Fehlen diese Angaben, sind unleserlich oder wirken aufgeklebt und minderwertig, ist Vorsicht geboten. Kaufen Sie Leitern nur bei seriösen Händlern. Achten Sie auf vollständige Herstellerangaben (Name, Adresse, Nennbelastung, Standhöhe) und auf eine saubere Verarbeitung ohne scharfe Kanten oder wackelnde Sprossen. Im Zweifelsfall lohnt sich eine Rückfrage beim Händler oder beim Hersteller.