Wer stolzer Besitzer eines älteren Riegelhauses oder einer Altbauwohnung in der Schweiz ist, kennt den Tatendrang. Das Badezimmer soll modernisiert oder die Decke neu verkleidet werden. Motiviert greift man zu Bohrhammer und Meissel, um die alten Fliesen abzuschlagen. Doch im aufgewirbelten Staub lauert möglicherweise eine unsichtbare Gefahr aus vergangenen Jahrzehnten. Bevor man im Altbau mit dem Renovieren beginnt, müssen mögliche Schadstoffe fachgerecht abgeklärt werden. Asbest wurde jahrzehntelang verbaut und kann bei Umbauarbeiten unbemerkt freigesetzt werden.

Die Gefahr von Asbest liegt in seiner feinen Struktur. Wenn asbesthaltiges Material beschädigt, gesägt, gebohrt oder geschliffen wird, können mikroskopisch kleine Fasern freigesetzt werden. Diese Fasern können tief in die Atemwege gelangen und dauerhaft im Lungengewebe verbleiben. Sie können schwere Erkrankungen wie Asbestose, Lungenkrebs oder ein Mesotheliom verursachen. Die gesundheitlichen Folgen treten häufig erst Jahrzehnte nach dem Kontakt auf. Deshalb müssen mögliche Asbestvorkommen vor Beginn der Arbeiten abgeklärt und bei einem Verdacht Fachpersonen beigezogen werden. Ein konsequenter Arbeitsschutz ist bei allen Renovationsarbeiten wichtig, ersetzt bei Asbestverdacht aber keine professionelle Beurteilung.
Asbest ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene natürlich vorkommende, silikatische Mineralfasern. Im Rohzustand wird das Gestein abgebaut und mechanisch in feine Fasern zerlegt. In verarbeiteten Baustoffen lässt sich Asbest mit blossem Auge in der Regel nicht zuverlässig erkennen.
Aufgrund seiner technischen Eigenschaften galt Asbest über Jahrzehnte als Wundermaterial der Bauindustrie. Es ist hitzebeständig, feuerfest, chemisch stabil und besitzt eine hohe Zugfestigkeit. Zudem liess es sich gut mit Zement oder Kunststoffen mischen und war günstig in der Herstellung.
Bei asbesthaltigen Baumaterialien wird grundsätzlich zwischen fest und schwach gebundenen Produkten unterschieden. Bei fest gebundenen Materialien sind die Fasern fest in Zement, Kunststoff oder einem anderen Bindemittel eingeschlossen. Bei mechanischer Bearbeitung können sie dennoch freigesetzt werden. Schwach gebundene Materialien besitzen einen deutlich geringeren Bindemittelanteil und können bereits bei Beschädigung, Erschütterung oder Alterung grosse Mengen an Fasern abgeben.
Asbesthaltige Produkte sind in der Schweiz seit 1990 verboten. Bei Gebäuden, Gebäudeteilen und Installationen, die vor 1990 erstellt oder renoviert wurden, muss deshalb grundsätzlich mit asbesthaltigen Materialien gerechnet werden. Vor Bohr-, Abbruch-, Schleif- oder Sanierungsarbeiten sollte das betroffene Material fachgerecht abgeklärt werden.
Auch sichtbar modernisierte Räume können ältere, verdeckte Materialschichten enthalten. Unter neuen Bodenbelägen, Wandverkleidungen oder Anstrichen können beispielsweise alte Klebstoffe, Spachtelmassen oder Putze vorhanden sein. Massgebend ist deshalb nicht nur das Aussehen des Raums, sondern die gesamte Bau- und Renovationsgeschichte des betroffenen Bauteils.

An der Aussenseite älterer Gebäude findet sich Asbest unter anderem in Wellplatten, Fassadenplatten und Schieferimitaten. Auch intakte Platten dürfen nicht ohne vorherige Abklärung bearbeitet, gebohrt, gesägt oder zerbrochen werden.
In den Innenräumen älterer Liegenschaften können asbesthaltige Materialien unscheinbar unter Bodenbelägen verborgen sein. Dazu gehören:
Asbest kann in älteren Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern und Brandschutzplatten vorkommen. Bevor solche Untergründe im Zuge einer Renovation oder beim Wände streichen angeschliffen, abgekratzt oder aufgebrochen werden, sollte bei Gebäuden vor 1990 eine Schadstoffabklärung erfolgen.
Asbest kann ausserdem in älteren Rohrisolationen, Brandschutzverkleidungen, Dichtungen und Dichtungsschnüren von Öfen oder Heizungsanlagen vorkommen. Solche Materialien sollten nicht berührt oder entfernt werden, bevor eine Fachperson sie beurteilt hat.
Reiner Asbest kann eine graue, weissliche oder grünliche Farbe und eine faserige Struktur besitzen. In Baustoffen wurde er jedoch meist fein verteilt und mit anderen Materialien vermischt. Farbe, Alter oder Oberflächenstruktur reichen deshalb nicht aus, um Asbest sicher festzustellen oder auszuschliessen.
Ein vermeintlicher Bruchtest ist gefährlich und liefert keine zuverlässige Gewissheit. Durch Brechen, Bohren, Sägen oder Kratzen können Fasern freigesetzt werden. Verdächtiges Material darf deshalb nicht absichtlich beschädigt werden. Stoppen Sie die Arbeiten und lassen Sie das Material durch eine qualifizierte Fachperson beurteilen.
Die einzelnen Fasern sind mikroskopisch klein und häufig tief im Baustoff eingebunden. Selbst erfahrene Bauprofis können allein anhand des Aussehens keine verlässliche Aussage treffen. Gewissheit bringt nur eine fachgerecht entnommene und durch ein qualifiziertes Labor analysierte Materialprobe.
Entnehmen Sie bei einem Asbestverdacht keine Probe auf eigene Faust. Bereits ein kleiner Eingriff kann Fasern freisetzen und Räume, Kleidung oder angrenzende Bereiche verunreinigen. Beauftragen Sie stattdessen eine Fachperson für Bauschadstoffdiagnostik. Diese legt die geeignete Probenahmestelle fest, verhindert eine unnötige Faserfreisetzung und sorgt für eine sichere Verpackung sowie Laboranalyse.
Der Analysebericht zeigt, ob in der untersuchten Probe Asbest nachgewiesen wurde. Die weiteren Massnahmen hängen nicht allein vom Ergebnis ab, sondern auch von der Bindungsart, dem Zustand, der Nutzung des Raums und den geplanten Arbeiten. Lassen Sie sich das Resultat deshalb von der beauftragten Fachperson erklären.
Sollten Sie während der Arbeit auf ein verdächtiges Material stossen, müssen Sie die Arbeiten umgehend einstellen. Vermeiden Sie weitere Erschütterungen und wirbeln Sie keinen Staub auf. Sperren Sie den betroffenen Bereich ab und kontaktieren Sie eine Fachperson. Verwenden Sie keinen normalen Haushalts- oder Werkstattsauger, um möglicherweise belasteten Staub zu entfernen.
Bei einem Asbestverdacht gelten drei grundlegende Prinzipien:
Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit und die Suva stellen verbindliche Regeln und Fachinformationen zum Umgang mit Asbest bereit. Welche Arbeiten zulässig sind, hängt vom Material, seinem Zustand und der geplanten Bearbeitung ab. Ohne fachliche Abklärung sollte verdächtiges Material weder demontiert noch bearbeitet werden. Arbeiten mit erheblicher Faserfreisetzung gehören in die Hände eines von der Suva anerkannten Asbestsanierungsunternehmens.
Achten Sie bei der Auswahl darauf, dass das Unternehmen für die vorgesehenen Arbeiten qualifiziert und bei sanierungspflichtigen Tätigkeiten von der Suva anerkannt ist. Seriöse Firmen klären das Material vorgängig ab, grenzen den Arbeitsbereich fachgerecht ab und erstellen ein nachvollziehbares Sanierungs- und Entsorgungskonzept.
Die Kosten hängen von der Anzahl der Proben, der Zugänglichkeit, der Art des Materials, dem Umfang der Sanierung und den erforderlichen Schutzmassnahmen ab. Holen Sie vor grösseren Arbeiten mehrere schriftliche Offerten ein und achten Sie darauf, dass Analyse, Schutzmassnahmen, Reinigung, Kontrollmessungen und Entsorgung klar ausgewiesen sind.
Eine FFP3-Maske, ein Einwegschutzanzug und Handschuhe gehören bei bestimmten staubigen Arbeiten zur persönlichen Schutzausrüstung. Sie machen eine eigenständige Bearbeitung asbestverdächtiger Materialien jedoch nicht sicher. Bei Asbestverdacht gilt weiterhin: Arbeit stoppen, Material abklären lassen und die vorgeschriebenen Arbeiten durch qualifizierte Fachpersonen ausführen lassen.
Setzen Sie bei einem nicht abgeklärten Untergrund weder Bohrmaschinen noch Trenn-, Fräs- oder Schleifgeräte ein. Erst wenn eine fachliche Abklärung bestätigt hat, dass der Untergrund unbedenklich ist, dürfen übliche Bearbeitungsverfahren wie das Schleifen eingesetzt werden.
Asbesthaltige Materialien dürfen nicht im Hauskehricht, im normalen Bauschuttcontainer oder über eine gewöhnliche Sammelstelle entsorgt werden. Verpackung, Kennzeichnung, Transport und Annahmestelle richten sich nach Materialart und kantonalen Vorgaben. Die Entsorgung sollte deshalb mit der Fachperson oder dem Sanierungsunternehmen abgestimmt werden.
Das Wichtigste beim Umbau älterer Liegenschaften ist die Abklärung möglicher Asbestvorkommen vor Beginn der Arbeiten. Wer bei einem Verdacht stoppt und Fachpersonen beizieht, schützt sich selbst, seine Familie und alle weiteren Beteiligten. Nach einer fachlichen Freigabe finden Sie weitere Informationen zum sicheren Heimwerken sowie geeignete Werkzeuge und Schutzausrüstung in den LANDI Läden in Ihrer Nähe.
Erst bei Gebäuden mit einem Baujahr nach 1993 kann man weitgehend davon ausgehen, dass keine asbesthaltigen Materialien mehr verwendet wurden.
Die Untersuchung einer einzelnen Materialprobe im Fachlabor kostet in der Schweiz in der Regel zwischen 60 und 120 Franken.
Nein, das Abschlagen von Fliesenklebern setzt enorme Mengen an gefährlichem Feinstaub frei. Diese Arbeiten müssen zwingend von einem zertifizierten Sanierungsunternehmen durchgeführt werden.