Wenn im Frühling die Natur erwacht und alles grünt, freut sich das Herz jedes Schweizer Gartenbesitzers. Doch beim Jäten am Waldrand oder in der hinteren Gartenecke fällt manchmal eine Pflanze auf, die man dort gar nicht ausgesät hat und die sich rasend schnell ausbreitet. Wer sich in der Gemeinde oder beim Kanton informiert, wie man mit solchen ungebetenen Gästen umgeht, stolpert unweigerlich über das Thema Neophyte. Diese Pflanzenwelt im Wandel bringt sowohl schöne Blüten als auch grosse ökologische Herausforderungen für unsere Heimat mit sich. Nicht jede fremde Art ist gefährlich, doch einige richten grossen Schaden an.
Einwanderer im Pflanzenreich
In der Botanik bezeichnet man jene Pflanzenarten als Neophyten, die nach dem Jahr 1492 – also nach der Entdeckung Amerikas – durch menschlichen Einfluss absichtlich oder unabsichtlich in ein fremdes Gebiet gelangt sind und sich dort etabliert haben. Sie gehören zur übergeordneten Gruppe der Neobiota, welche alle gebietsfremden Organismen umfasst. Viele dieser gebietsfremden Pflanzen kamen als Zier- oder Nutzpflanzen zu uns nach Europa und bereichern seither unsere Kulturlandschaft. Wer im eigenen Garten gern exotische Neophyten pflanzen möchte, sollte jedoch den Ursprung der Gewächse kennen. Nicht alle aus fremden Gebieten stammenden Gewächse verhalten sich nämlich friedlich im heimischen Ökosystem.
Der entscheidende Unterschied: Wann wird ein Neophyt „invasiv“?
Ein Grossteil der eingeführten Pflanzen fügt sich problemlos in die bestehende Umwelt ein, ohne die einheimische Tier- und Pflanzenwelt zu stören. Der entscheidende Wendepunkt tritt ein, wenn sich eine Art unkontrolliert vermehrt und einheimische Arten verdrängt. In diesem Fall spricht man von einer invasiven Pflanzenart. Im internationalen Fachjargon werden solche hartnäckigen Eindringlinge oft als «invasive species» bezeichnet. Während wir im Sommer auf der Terrasse entspannen und unsere liebste Playlist hören, breiten sich diese invasiven Pflanzen oft völlig unbemerkt im Unterholz oder entlang von Bachläufen aus. Sie zeichnen sich durch eine enorme Anpassungsfähigkeit, extrem schnelles Wachstum und das vollständige Fehlen natürlicher Fressfeinde in unserer Region aus. Die Natur mischt sich zwar ständig neu, aber dieser ungewollte Remix aus fremden Gebieten gefährdet unsere biologische Vielfalt nachhaltig.
Bedrohung der biologischen Vielfalt
Die Ausbreitung dieser Gewächse hat direkte, negative Auswirkungen auf die Natur. Wenn ein dominanter Einwanderer dichte Bestände bildet, nimmt er Licht, Wasser und Nährstoffe in Anspruch, die eigentlich für die einheimische Art vorgesehen sind. Ein typisches Beispiel ist das Drüsige Springkraut, das ganze Bachufer überwuchert. Wo früher eine bunte Vielfalt herrschte, wächst oft nur noch eine einzige Monokultur. Dies hat Kettenreaktionen zur Folge: Heimische Insekten und Vögel finden keine Nahrung mehr, da sie auf ganz bestimmte einheimische Arten angewiesen sind. Sogar in geschützten Gebieten wie unseren wertvollen Naturschutzgebieten richten diese Eindringlinge schwere ökologische Schäden an. Auch unsere Gewässer bleiben nicht verschont; die schmalblättrige Wasserpest breitet sich rasant unter der Wasseroberfläche aus und bringt das biologische Gleichgewicht von Seen und Flüssen ins Wanken, indem sie heimische Wasserpflanzen verdrängt.
Wirtschaftliche Schäden und Gesundheitsrisiken
Zudem verursachen invasive gebietsfremde Arten erhebliche wirtschaftliche Kosten und Gefahren. Einige Pflanzenarten, wie das Schmalblättrige Greiskraut (Senecio inaequidens), breiten sich unaufhaltsam auf landwirtschaftlichen Weiden aus und sind für das Vieh hochgradig giftig. Der Götterbaum (Ailanthus altissima) wiederum besitzt aggressive Wurzeln, die das Fundament von Gebäuden, Strassen, Mauern und Bahngleisen beschädigen können. Ein weiteres massives Problem betrifft unsere Gesundheit. Die Pollen der Aufrechten Ambrosia gehören zu den stärksten Allergenen überhaupt. Sie können heftiges Asthma und schwere allergische Reaktionen auslösen. Die Bekämpfung und Überwachung dieser Pflanzen verschlingt in der Schweiz jährlich Millionenbeträge der öffentlichen Hand und fordert viel Arbeit von Gemeinden und Privatpersonen.
Der Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum)
Der Riesenbärenklau, botanisch heracleum mantegazzianum genannt, ist eine imposante Erscheinung, die eine Grösse von bis zu drei Metern erreichen kann. Doch bei diesem Gewächs ist grösste Vorsicht geboten: Der Saft der Pflanze ist phototoxisch. In Kombination mit Sonnenlicht verursacht er auf der menschlichen Haut schwere Verbrennungen, Rötungen und schmerzhafte Blasen, die nur sehr langsam abheilen. Das Berühren dieser Pflanze sollte unbedingt vermieden werden, und bei der Bekämpfung ist Schutzkleidung zwingend notwendig.
Das Einjährige Berufkraut (Erigeron annuus)
Diese Pflanze sieht auf den ersten Blick vollkommen harmlos aus, fast wie eine grosse Gänseblümchen-Variante mit feinen weissen bis leicht violetten Blütenblättern. Sie vermehrt sich jedoch rasant über Millionen von leichten Samen, die der Wind kilometerweit trägt. Das Einjährige Berufkraut besiedelt bevorzugt Magerwiesen und verdrängt dort seltene, geschützte Blumen. Da es extrem anpassungsfähig ist, findet man es mittlerweile fast überall im Schweizer Mittelland an Wegrändern und auf Brachflächen.
Japanknöterich (Reynoutria japonica)
Der Japanknöterich ist ein wahrer Überlebenskünstler im Pflanzenreich. Seine unterirdischen Ausläufer dringen metertief in den Boden ein und durchbrechen mit enormer Kraft sogar dicke Asphalt- und Betonschichten. Selbst winzige Wurzelstücke, die beim Jäten im Boden zurückbleiben, reichen aus, um eine komplett neue Kolonie zu gründen. An Flussläufen führt sein dominantes Wachstum dazu, dass die Ufererosion im Winter zunimmt, da seine absterbenden Stängel den Boden nicht ausreichend stabilisieren können.
Sommerflieder (Buddleja davidii)
Der Sommerflieder, wissenschaftlich buddleja davidii, ist ein klassisches Beispiel für ein Problem, das direkt aus unseren Ziergärten stammt. Früher durfte man diese Neophyten pflanzen, da die duftenden, violetten Blütenstände wunderschön aussehen und Schmetterlinge magisch anziehen. Der Schein trügt jedoch: Der ökologische Nutzen für die Insektenwelt ist verschwindend gering, da die Raupen heimischer Schmetterlinge die Blätter des Strauchs nicht fressen können. Gleichzeitig verwildert der Strauch extrem schnell über Flugsamen und verdrängt die natürliche Vegetation auf Kiesflächen, an Bahndämmen und an Waldrändern.
Die Freisetzungsverordnung in der Schweiz
Um die biologische Vielfalt und die Gesundheit der Bevölkerung effektiv zu schützen, gibt es in der Schweiz strenge gesetzliche Regelungen. Die Eidgenössische Freisetzungsverordnung regelt den Umgang mit umweltgefährdenden Organismen im Detail. Für eine ganze Reihe von besonders aggressiven Pflanzen gilt in der Schweiz ein striktes Umgangsverbot. Sie dürfen weder verkauft, verschenkt, eingeführt noch vermehrt werden. Zu diesen verbotenen Pflanzen gehören unter anderem der Riesenbärenklau, das Drüsige Springkraut (impatiens glandulifera), die kanadische Goldrute (solidago canadensis) und das japanische Geissblatt (lonicera japonica).
Was Gartenbesitzer jetzt wissen müssen
Es lohnt sich also, genau hinzuschauen, bevor Sie neue Neophyten pflanzen. Auch der allseits beliebte Kirschlorbeer (prunus laurocerasus), der in vielen Schweizer Gärten als blickdichte Hecke dient, steht aufgrund seiner starken unkontrollierten Ausbreitung in unseren heimischen Wäldern im Fokus der Behörden. Wer heute neue Neophyte im Garten hat oder eine bestehende Hecke pflegt, steht in der moralischen und rechtlichen Pflicht, dafür zu sorgen, dass sich diese Gewächse nicht unkontrolliert in die freie Natur ausbreiten können. Das konsequente Entfernen der Blütenstände direkt nach dem Verblühen und vor der Samenreife ist dabei eine der wichtigsten Massnahmen für jeden verantwortungsvollen Gärtner.
Wenn Sie invasive Pflanzenarten in Ihrem Garten entdecken, sollten Sie rasch und konsequent handeln, um eine weitere Verbreitung in der Nachbarschaft zu verhindern. Je nach Pflanzenart bieten sich verschiedene mechanische Methoden an:
Die richtige Entsorgung: Abfallkübel statt Kompost
Ein häufiger und folgenschwerer Fehler passiert bei der Entsorgung des Grünguts. Invasive Pflanzen oder deren vermehrungsfähige Pflanzenteile gehören unter keinen Umständen auf den heimischen Gartenkompost oder in die normale grüne Biotonne der Gemeinde. Die Temperaturen auf dem privaten Komposthaufen reichen bei weitem nicht aus, um Samen oder wurzelfähige Pflanzenteile zuverlässig abzutöten. Werden diese Reste später als Dünger im Garten verteilt, pflanzt man sich das Problem unbewusst wieder ein. Entsorgen Sie das Material stattdessen gut verschlossen im normalen Kehrichtsack über den Hausmüll oder bringen Sie es zu einer speziellen Sammelstelle der Gemeinde, welche das Material bei sehr hohen Temperaturen thermisch behandelt. So tragen Sie aktiv dazu bei, um zu verhindern, dass sich diese Neophyten weiter ausbreiten.
Heimische Alternativen für Ihren Garten
Ein schöner, lebendiger und pflegeleichter Garten kommt ganz ohne invasive Exoten aus. Es gibt wunderbare einheimische Alternativen, die nicht nur optisch überzeugen, sondern gleichzeitig einen echten ökologischen Mehrwert für unsere Tierwelt bieten:
Der Schutz unserer Natur beginnt direkt vor der eigenen Haustüre im heimischen Garten. Der aufmerksame Umgang mit der Pflanzenwelt verlangt von uns allen etwas Disziplin, Beobachtungsgabe und das nötige Grundwissen. Indem wir bewusst auf einheimische Pflanzen setzen, invasive Arten frühzeitig erkennen und diese konsequent fachgerecht entsorgen, leisten wir einen unschätzbaren Beitrag zum Erhalt der einzigartigen Schweizer Natur. Hilfreiche Werkzeuge für die Gartenarbeit, robuster Knochenschutz bei schweren Arbeiten im Gelände, feste Handschuhe für den Garten sowie hochwertige einheimische Pflanzenerde finden Sie in den Läden der LANDI.
Als Archäophyten bezeichnet man Pflanzen, die bereits vor der Entdeckung Amerika im Jahr 1492 durch den Menschen eingeführt wurden und sich etabliert haben, wie etwa der Klatschmohn oder die Kornblume. Ein Neophyt hingegen kam erst nach diesem historischen Zeitpunkt durch den globalen Handel zu uns.
Bestehende Pflanzen im privaten Garten dürfen in vielen Kantonen unter strenger Kontrolle behalten werden, sofern die verblühten Blütenstände vor der Samenbildung konsequent abgeschnitten und im Kehricht entsorgt werden. Der Verkauf, die Weitergabe und die Neueinfuhr sind jedoch schweizweit gesetzlich verboten.
Die Schweizer Infostelle für Gefässpflanzen führt eine offizielle, stets aktualisierte Liste aller invasiven Neophyten der Schweiz. Dort finden Sie detaillierte Steckbriefe, Fotos und Erkennungsmerkmale für jede einzelne Art, um die Zuordnung im eigenen Garten zu erleichtern.