FAQ LANDI Roller

Wie und wo erfolgen Reparaturen und Servicearbeiten?

1. durch eine unserer Servicestellen (siehe Standortsuche)

2. zentral in Dotzigen

Können kleinere Reparaturen selber vom Fahrzeughalter erledigt werden?Ja. Ersatzteile sind über die LANDI bestellbar, das beheben kleinerer Reparaturen wird in der Bedienungsanleitung beschrieben.
Wie verhält es sich dabei mit der Garantiefrist und –leistung?Die Garantie ist in einzelnen Fällen gewährleistet, wenn der Kunde kleinere Reparaturen selber vornimmt (z.B. Glühlampenwechsel).
Wann erlischt die Garantie?Die Garantie erlischt in folgenden Fällen: Manipulation am Roller (Tuning) , Unsachgemässes öffnen des Motorgehäuses, Schaden ist auf Vernachlässigung des Rollers zurück zu führen, Schaden ist im Rennbetrieb entstanden, Schaden ist durch unsachgemässe Wartung oder durch Nichteinhalten der Wartungsvorschriften und –Intervalle entstanden, der Schaden ist bei einem Unfall entstanden. Garantiefälle müssen immer zwingend über eine offizielle Servicestelle abgewickelt werden.
Wie werden die Kennzeichen am Roller befestigt, muss da was gebohrt werden?Die Roller werden mit einem Kennzeichenrahmen ausgeliefert, welcher durch ein patentiertes System das rasche und werkzeuglose Einsetzen der Kennzeichen ermöglicht.
Werden Kleinreparaturen durch LANDI Schweiz AG Dotzigen erledigt (z.B. Glühlampenwechsel)?Kleinreparaturen in der LANDI Schweiz AG Dotzigen werden nur mit dem ordentlichen Service zusammen erledigt.
Werden die Roller im Herbst mit Winterpneus ausgeliefert?Nein, eine Auslieferung erfolgt stets mit den standardmässigen Sommerpneus.
Werden die Roller mit einer Autobahnvignette ausgeliefert?Nein. Muss der Kunde für seine Heimfahrt unbedingt die Autobahn benutzen, kann er sich eine Vignette bei einer Tankstelle / Poststelle / im LANDI Laden etc. besorgen.
Sind die Roller bei der Auslieferung vollgetankt?Nein, im Tank befinden sich ca. 3 Liter Benzin, was für eine Fahrt von ca. 70-100 km reichen dürfte (je nach Modell).
Wieso ist der Tachostand bei der Auslieferung nicht exakt auf Null?Weil die korrekte Funktion des Rollers vor der Auslieferung genau geprüft wurde. Zu diesem Prüfprozedere gehört auch eine Probefahrt.
Kann mit jedem Roller auf der Autobahn gefahren werden?Ja.
Muss tagsüber mit Licht gefahren werden?Ja - seit dem 01.01.2014 ist dies so vorgeschrieben.
Gibt es im Ausland auch Servicestellen?Unsere Roller werden in ganz Europa unter der Marke KEEWAY verkauft. Unsere Roller können natürlich auch dort repariert werden. Garantiefälle müssen jedoch zwingend über eine offizielle Servicestelle in der Schweiz abgewickelt werden.
Welche Teile sind von der Garantie ausgeschlossen?Verschleissteile wie Pneus, Glühbirnen, Betriebsstoffe, Brems- und Kupplungsbeläge, Filterelemente, Zündkerzen , Variomatik und Antriebsriemen, Kupplungen etc. Siehe hierzu auch unseren Garantieschein
Weshalb gewährt die Landi 3 Jahre Garantie und nicht wie die meisten anderen Marken 2 Jahre?Wir sind von der Qualität unserer Produkte überzeugt und signalisieren dies dem Kunden mit den 3 Jahren Garantie, welche jedoch auf eine max. Laufleistung von 20‘000 km beschränkt ist.
Entsprechen diese Roller überhaupt den schweizerischen Normen?JA, dies wird durch die Homologation sicher gestellt. Die LANDI Schweiz AG ist somit offizieller Importeur der Marke.
Muss eigentlich der neue Roller durch den Kunden beim Strassenverkehrsamt geprüft werden?Nein, die Fahrzeugprüfung wird durch die LANDI Schweiz AG übernommen.
Wer löst den neuen Roller auf den Kunden ein?Die LANDI Schweiz AG macht dies alles zentral in Dotzigen, in Zusammenarbeit mit der Versicherung des Kunden. Nur wenn der Kunde es ausdrücklich wünscht, kann er die Immatrikulation auch selber vornehmen. Dies ohne Aufpreis, jedoch auch ohne Preisnachlass.
Somit wird der Roller bereits mit dem Kunden-Kennzeichen und dem Fahrzeugausweis ausgeliefert?Wir organisieren mit der Versicherung des Kunden, dass dem Halter des Fahrzeuges das Kennzeichen und der Fahrzeugausweis durch das Strassenverkehrsamt seines Wohnkantons direkt per Post zugestellt wird. Am Tage der Postzustellung ist dann auch der auf ihn zugelassene Roller in der LANDI bereit zur Abholung.
Muss ein 50-er Roller zwingend ein Schild mit der max. Geschwindigkeit in Km/h beim Kennzeichen ausgestattet sein?Ja, jeder Roller bis 50cc muss mit einem solchen Hinweisschild versehen sein.
Muss der Fahrzeugausweis zwingend bei einer Fahrt mitgeführt werden oder reicht eine Kopie aus?Es muss zwingend der Originalausweis mitgeführt werden, ansonsten bei einer Kontrolle eine Busse verhängt werden kann.
Sind anderssprachige Bedienungsanleitungen als deutsch, französisch oder italienisch verfügbar?Nein, anderssprachige Bedienungsanleitungen sind aktuell nicht vorgesehen.
Kauft die LANDI Occasion-Roller retour?Nein, solche Roller werden dann via Occasionshandel weiter verkauft.
Wann muss der neue Roller wieder beim Strassenverkehrsamt nachgeprüft werden ? Erledigt dies die LANDI Schweiz AG für den Kunden?Neufahrzeuge müssen nach 4 Jahren zum ersten Mal nachgeprüft werden, in der Praxis vergehen meist sogar 5-6 Jahre bis ein Aufgebot des Strassenverkehrsamtes beim Halter eintrifft. Solche Prüfungen durch die LANDI Schweiz AG sind nicht vorgesehen – der Kunde kann sein Fahrzeug selber beim Strassenverkehrsamt vorführen oder dieses durch einen Dritten vorführen lassen.
In der Bedienungsanleitung steht, dass Services und Reparaturen durch „autorisierte Servicepartner“ erledigt werden sollten – wer ist ein „autorisierter Servicepartner“?Die autorisierten Servicestellen sind auf unserer Website unter den Standorten publiziert.
Weshalb gibt es die Roller nicht in weiteren Farben, z.B. gelb, rot etc.?Aus Gründen der Ersatzteilversorgung haben wir uns aktuell auf eine Farbe pro Modell beschränkt. Wir haben hier die jeweils beliebteste Farbe ausgewählt.
Wie lange hält eine Kupplung? Wie lange hält ein Antriebsriemen? Wann sind die Bremsbeläge verschlissen?Wie lange Verschleissteile halten, kommt auf die Verwendung an. Ständiges Anfahren und Abbremsen z.B. in der Stadt belastet diese Komponenten deutlich mehr als längere Fahrten über Land. Bremsbeläge sind spätestens dann zu tauschen, wenn deren Verschleissmarkierung erreicht ist (Restbelagsstärke bei Scheibenbremsbelägen = ca. 2.0mm).