Ein liebevoll bepflanztes Grab ist ein Ort der Stille, des Trostes und der Erinnerung. Mit einer gepflegten Bepflanzung erweisen Angehörige den Verstorbenen die letzte Ehre und schaffen einen würdevollen Ort des Gedenkens. Doch bei der Bepflanzung auf Schweizer Friedhöfen gibt es einiges zu beachten: Neben den Standortbedingungen spielen örtliche Friedhofsreglemente, Maximalhöhen und Pflanzenverbote eine wichtige Rolle.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche gesetzlichen und kommunalen Vorschriften in der Schweiz gelten, wie Sie eine pflegeleichte Bepflanzung im Jahresverlauf gestalten und welche Pflanzen sich für sonnige oder schattige Grabstätten eignen.
In der Schweiz obliegt das Friedhofs- und Bestattungswesen den Kantonen und Gemeinden. Dementsprechend verfügt fast jede Schweizer Gemeinde über ein eigenes Friedhofsreglement, das die Gestaltung und Grabpflege regelt.
Die Gemeindeverordnungen schreiben fest, wer für den Unterhalt der Gräber zuständig ist und welche gestalterischen Freiheiten Angehörige besitzen. Während auf manchen Friedhöfen eine einheitliche Rasen- oder Platteneinfassung vorgeschrieben ist, erlauben viele Gemeinden individuelle Bepflanzungen auf den zugewiesenen Grabfeldern.
LANDI Praxis-Tipp: Friedhofsordnung der Gemeinde vorab prüfen! Besorgen Sie sich vor dem Pflanzenkauf das Merkblatt Ihrer Gemeindeverwaltung oder der Friedhofsgärtnerei. Einige Gemeinden schreiben vor, dass mindestens 50 bis 70 Prozent der Grabfläche bepflanzt sein müssen und schränken den Anteil an Kies, Splitt oder Abdeckplatten ein.
Um ein harmonisches Gesamterscheinungsbild der Friedhofsanlage zu bewahren und Nachbargräber nicht zu beeinträchtigen, gelten strenge Höhenbegrenzungen:
Gemäss der Schweizer Freisetzungsverordnung ist das Anpflanzen gebietsfremder, invasiver Pflanzen (Neophyten) auf Friedhöfen strengstens verboten. Dazu gehören beispielsweise der Kirschlorbeer oder der Essigbaum. Setzen Sie stattdessen auf einheimische, ökologisch wertvolle Gehölze und Stauden.
Eine durchdachte Grabbepflanzung kombiniert eine dauerhafte Grundbepflanzung mit einer flexiblen Wechselbepflanzung im Jahresverlauf. Dauerhafte Bodendecker bilden dabei den grünen Rahmen: Sie verhindern das Auflaufen von Unkraut, schützen die Graberde vor dem Austrocknen und halten den Pflegeaufwand gering.
Eine saisonale Wechselbepflanzung bringt wechselnde Farben und Frische auf das Grab.
Sobald der Boden frostfrei ist, bringen frühblühende Pflanzen Farbe auf das Grab:
Pflanzen: Stiefmütterchen, Hornveilchen, Tausendschön (Bellis), Vergissmeinnicht sowie Zwiebelblumen (Narzissen, Traubenhyazinthen).
Tipp: Pflanzen Sie Zwiebeln bereits im vorherigen Herbst unter die Bodendecker.
Im heissen Sommer benötigen Grabpflanzen eine hohe Trockenheitstoleranz.
LANDI Praxis-Tipp: Mischen Sie unter die dunkle Graberde etwas Wasserspeicher-Granulat oder Blähton und decken Sie freie Erdflächen zwischen den Sommerblumen mit feinem Rindenhumus ab. Das bremst die Verdunstung bei Sommerhitze drastisch und reduziert die Giessgänge auf ein Minimum.
Im Herbst leuchten strukturstarke Pflanzen, die auch ersten Frösten trotzen:
Im Winter sorgen immergrüne Zweige und frostfeste Blüten für ein gepflegtes Bild:
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Die Lage des Grabes entscheidet massgeblich über den Pflanzerfolg:
Auf vollsonnigen Gräbern trocknet die Erde rasch aus. Wählen Sie sukkulente oder tiefwurzelnde Pflanzen:
Hier schützt das Blätterdach vor Sonne, es herrscht jedoch Wurzeldruck von Bäumen:
Eine geschmackvolle Friedhofbepflanzung verbindet liebevolle Erinnerung mit praktischer Pflegeleichtigkeit. Wenn Sie die Vorgaben der Schweizer Gemeindereglemente beachten, eine dauerhafte Bodendecker-Basis wählen und diese saisonal ergänzen, erstrahlt das Grab das ganze Jahr über in würdevoller Schönheit. Alles, was Sie für die Grabgestaltung und Pflege benötigen – von dunkler Graberde über wetterfeste Pflanzschalen bis hin zu Qualitäts-Grabkerzen –, finden Sie in Ihrem LANDI Laden und Online-Shop.
Dipladenia, Eisbegonien und Zauberschnee gehören zu den dankbarsten Sommerblumen. Sie blühen unermüdlich von Mai bis zum ersten Frost und verkraften auch kurze Trockenphasen gut.
Nein. Invasive Neophyten (z. B. Kirschlorbeer) sind verboten. Zudem beschränken die Gemeindereglemente die maximale Wuchshöhe (meist max. 50 cm), um Nachbargräber nicht zu verdecken.
Ein vollflächig mit Bodendeckern bedecktes Grab mit Rindenhumus-Abdeckung muss selbst im Sommer meist nur 1- bis 2-mal pro Woche gegossen werden. Unbedeckte Erde erfordert hingegen tägliches Giessen.